Regierung einigt sich auf Kraftwerkstrategie

Energie Versorgung Unternehmen

Der Bundeskanzler, der Wirtschaftsminister und der Finanzminister haben am 05.02.2024 die wesentlichen Elemente einer Kraftwerksstrategie vereinbart. In der Folge sollen Konzepte für einen marktlichen, technologieneutralen Kapazitätsmechanismus erarbeitet werden, die bis spätestens 2028 operativ sein sollen. Eine politische Einigung darüber soll innerhalb der Bundesregierung bis Sommer 2024 erzielt werden. Bis dahin will das BMWK auch ein Optionenpapier für eine politische Einigung unter Einbeziehung der Fraktionen über das zukünftige Strommarktdesign vorlegen.

Welche Kraftwerke werden gefördert?

Die Kraftwerksstrategie soll den Rahmen für Investitionen in moderne, hochflexible und klimafreundliche Kraftwerke schaffen, die in der Lage sind, zukünftig Wasserstoff nutzen zu können. Der Energieträgerwechsel von Gas zum Wasserstoff soll zwischen 2035 und 2040 vollzogen werden. Das genaue Datum hierzu soll im Jahr 2032 festgelegt werden. Der Fahrplan scheint damit klar: Zunächst wird es eine Kraftwerkstrategie geben, dann die Entwicklung eines Kapazitätsmarkts, der die Bereitstellung von gesicherter Leistung anreizt.

Um wieviel Kapazitäten geht es?

Die Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie sollen so ausgestaltet werden, dass die neuen Kraftwerke in einen zukünftigen Kapazitätsmechanismus vollständig integriert werden. Konkret hat man sich laut BMWK darauf geeinigt, dass neue Kraftwerkskapazitäten im Umfang von bis zu 4 mal 2,5 GW als H2-ready Gaskraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie kurzfristig ausgeschrieben werden sollen.

Was ist zur Finanzierung bekannt?

Die Förderungen sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden.

Zur Unterstützung der Entwicklung neuer Technologien (z.B. Kernfusion) und der Erprobung des Betriebs von Kraftwerken, sollen diese mit geeigneten Instrumenten gefördert werden. Kraftwerke, die ausschließlich mit Wasserstoff laufen, sollen für bis zu 500 MW im Rahmen der Energieforschung gefördert werden. Nach Presseberichten rechnet die Politik mit Kosten von rund 15 bis 20 Milliarden Euro bis Anfang 2040.

Wo sollen die Standorte sein?

Mögliche Standorte neuer Kraftwerke wurden noch nicht benannt.

Was sind weitere Inhalte der Einigung?

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass bestehende Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren abgebaut und alle Möglichkeiten genutzt werden sollen, um insbesondere den Zubau von systemdienlichen Elektrolyseuren zu beschleunigen. Es soll keine Doppelbelastungen von Abgaben und Gebühren auf Strom zur Speicherung und Elektrolyse geben, so dass es marktliche und systemdienliche Anreize gebe, Wasserstoff zu produzieren. Die Nutzung von Überschussstrom soll uneingeschränkt ermöglicht werden. Bestehende regulatorische Hürden sollen so weit wie möglich abgebaut werden. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die in der Kraftwerksstrategie enthaltenen Kraftwerke sollen substanziell beschleunigt werden.

Wie geht es weiter?

Die gefundene Einigung zur Kraftwerksstrategie soll mit der EU-Kommission beraten und anschließend mit der Öffentlichkeit konsultiert werden.

Anmerkung:

Die Einigung innerhalb der Regierung ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Strategie war bereits seit März 2023 angekündigt und ist ein zentraler Bestandteil zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit in Deutschland. Damit tatsächlich Investitionssicherheit für den Bau neuer Kraftwerke geschaffen wird, müssen die Eckpunkte schnell ausformuliert und politisch geeint werden. Zahlreiche Fragen müssen dabei noch zügig beantwortet werden, damit eine praxistaugliche Strategie entsteht. Dazu gehört etwa, wie sich die Kraftwerkstrategie in das künftige Energiemarktdesign einbettet und wie insbesondere das Zusammenspiel mit einem Kapazitätsmarkt für gesicherte Leistung funktionieren soll. Vor allem muss geklärt werden, wie der Kapazitätsmarkt für gesicherte Stromleistungen konkret ausgestaltet wird. Dieser wird erforderlich sein, da die Eckpunkte der Kraftwerkstrategie lediglich den Zubau von 10 GW Leistung vorsehen. Die Bundesnetzagentur ging zuletzt von einem notwendigen Zubau von 17 bis 21 GW aus.

Bezüglich der noch ungeklärten Frage der Standorte von Kraftwerken wurde bereits zu Recht darauf hingewiesen, dass sich Redispatch- und Netzausbaukosten nur mit einer ausreichenden Regionalisierung einsparen lassen. Wichtig ist nicht zuletzt, dass taugliche Regelungen zur Absicherung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vereinbart werden. KWK unterstützt die Systemdienlichkeit der neuen Kraftwerke. Deshalb ist eine Verlängerung des Kraftwärmekopplungsgesetzes (KWKG) über das Jahr 2026 hinaus erforderlich.

28.02.2024